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Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet jedoch erheblichen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahlinklusive Einbruchteilediebstahl
  • unmittelbare Einwirkung vonSturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
  • Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist
  • Glasbruchschäden
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
  • Marderbiss ohne Folgeschäden
     

Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp (Typklasse) und vom Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (Regionalklasse), ab. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien erhältlich.

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