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Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) hin. Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente. Durch Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Invaliditätsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt.

Die Vereinbarung einer Todesfalleistung zusätzlich zur Invaliditätsleistung ist unter anderem deshalb sinnvoll, weil anderenfalls bei unfallbedingtem Ableben des Versicherten trotz schwerer Verletzungen kein Leistungsanspruch entsteht. Denn nach den Versicherungsbedingungen werden Invaliditätsleistungen in der Regel erst 12 Monate nach dem Unfallereignis fällig. Wenn auch eine Todesfallleistung versichert ist, kann bereits vor Fälligkeit der Invaliditätsleitung eine Vorauszahlung bis zur Höhe der versicherten Todesfallsumme fällig werden.

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