|
Die Vereinbarung einer Todesfalleistung zusätzlich zur Invaliditätsleistung ist
unter anderem deshalb sinnvoll, weil anderenfalls bei unfallbedingtem Ableben
des Versicherten trotz schwerer Verletzungen kein Leistungsanspruch entsteht.
Denn nach den Versicherungsbedingungen werden Invaliditätsleistungen in der
Regel erst 12 Monate nach dem Unfallereignis fällig. Wenn auch eine
Todesfallleistung versichert ist, kann bereits vor Fälligkeit der
Invaliditätsleitung eine Vorauszahlung bis zur Höhe der versicherten
Todesfallsumme fällig werden.
|