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Alle berechtigten Fahrer und alle berechtigten Insassen der auf den
Versicherungsnehmer zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem
Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sind ebenfalls
versichert. Ist der Versicherungsnehmer eine juristische Person, muss
hinsichtlich des Fahrer- und Fußgänger- Rechtsschutzes eine namentlich zu
bezeichnende Person (Geschäftsführer, Inhaber, Vorstand) im Antrag angegeben
werden.
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