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Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung.  Die Vollkaskoversicherung schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Daher wird der anteilige Beitrag zur Teilkasko durch einen eventuell vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt ebenfalls reduziert. So kann zum Beispiel bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt die Vollkaskoversicherung teilweise günstiger als eine reine Teilkasko werden. In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:

  • Vandalismus Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
  • Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
  • Selbstverschuldete Unfälle
  • wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht)
  • wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist
  • wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist (zum Beispiel Kleinkinder)
     

Weitere Berechnungsmerkmale für den Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem SF-Rabatt auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs bzw. des Wohnortes.

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